Verordnungen
Die Behandlung in der Ergotherapie wie auch in der Logopädie ist ein Teil der gesetzlich geregelten medizinischen Grundversorgung und bedarf einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Diese kann von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Neurologen ausgestellt werden und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an eine Praxis Ihrer Wahl zu wenden.
Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz übernommen. Die Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt auch für die Logopädie und Ergotherapie: pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Pauschale von € 10.- verlangt. Ihre Zuzahlung leiten wir an die Krankenkasse weiter. Haben Sie bereits Zuzahlungen von 2% - als chronisch Kranke/r 1% - Ihres Brutto-Jahreseinkommens geleistet, können Sie bei Ihrer Kasse eine Befreiung beantragen.
Privatpatienten erhalten von uns eine Kostenvereinbarung und einen Kostenvoranschlag, der von der Kasse genehmigt werden sollte.